Sicherheit

Durch die sehr geringe Wassertiefe (i.d.R. zwischen 20 und 25 cm) gilt Floating als eine der risikoärmsten Betätigungen überhaupt. Es ist kein Schwimmvermögen nötig, da man nicht untergehen kann und bei Ängsten oder Unwohlsein kann sich der Gast einfach im Becken aufsetzen ohne in Gefahr zu geraten.

Wir möchten Sie aus aktuellem Anlass jedoch an dieser Stelle sowohl für Betreiber als auch für Gäste zu den folgenden Risiken beim Floaten informieren:

Gefahr zu ertrinken bei Drogenmissbrauch

In den USA gab es in den letzten Jahren einige wenige Fälle von Missbrauch des Betäubungsmittels Ketamin. Hier kann es dazu kommen, dass der Nutzer sich nicht mehr bewegen kann, jedoch durch Muskelzuckungen unwillkürlich auf den Bauch gedreht wird. Bei einer nicht mehr vorhandenen Fähigkeit sich aufzurichten ertrinkt die Person dann trotz der geringen Wassertiefe. Falls Sie als Gast bei der Lektüre von bestimmten Büchern zum Thema Floating auf die Substanz Ketamin stoßen, können wir von Seiten des DFV nur dringendst von diesen Experimenten abraten! Es sind nun mehrere Fälle mit Todesfolge mit dieser Substanz bekannt geworden. Wenn Sie als Betreiber von der Verwendung von Drogen (wozu auch Alkohol zu zählen ist) erfahren, untersagen Sie die Nutzung Ihrer Einrichtung bitte unbedingt!

Gefahr durch Herzinfarkt

Bei einem Herzinfarkt kann es dazu kommen, dass der Nutzer sich unwillkürlich umwendet und Wasser einatmet. Das Risiko ausgerechnet beim Floating einen Herzinfarkt zu bekommen ist ausserordentlich gering, daher ist dieser Fall auch bei mehreren Millionen Floats bisher nur einmal vorgekommen. Trotzdem sollten die folgenden Punkte in diesem Zusammenhang beachtet werden:

  • Es muss ein Alarmknopf im Tank oder Becken vorhanden sein.
  • Dem Gast muss dieser Knopf bei der Einweisung gezeigt werden.
  • Das Personal sollte in Erster Hilfe ausgebildet sein (normaler Erster Hilfe Kurs).
  • Der Gast sollte bei Problemen / Bewusstlosigkeit zuerst aus dem Tank bzw. Becken gezogen werden, dann sollte sofort der Notarzt informiert werden.

Eine ähnliche Gefahr kann bei unbehandelter Epilepsie entstehen. Ein Anfall kann zum Einatmen der Sole führen. Epileptiker sollten ausschließlich in Absprache mit ihrem Arzt floaten.

Gefahr durch Stürze

Wenn Sie als Gast gebrechlich sind und Tank bzw. Becken nicht mehr aus eigener Kraft verlassen können, dann sollten Sie auf jeden Fall auf das Floating-Erlebnis verzichten. Bei Gebrechlichkeit / Kraftlosigkeit besteht die Gefahr auszurutschen und sich zu verletzen. Als Betreiber sollten Sie sich dies neben anderen Punkten (Drogen s.o., Alter über 16) in Form von Nutzungs-AGB von Ihren Kunden unterschreiben lassen.

Hinweis für Betreiber: Bitte beachten Sie diese Punkte unbedingt und schulen Sie Ihr Personal entsprechend.

Floating bei Querschnittslähmung

Grundsätzlich kann das Floating für Menschen mit Querschnittslähmung hilfreich sein. Die rechtliche Frage im Falle eines Unfalles ist allerdings schwer zu klären, auch mit einer Erklärung der Haftungsübernahme durch den Gast, besteht die Gefahr, dass der Betreiber doch haftbar gemacht werden könnte. Es liegt also im Ermessen des Center-Betreibers, ob sie oder er einer Person mit Querschnittslähmung das Floating ermöglichen will.